Mobilität bedeutet Lebensqualität. Besonders für Menschen mit einem Pflegegrad 3, 4 oder 5.
Wer in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist, profitiert daher von gezielter Mobilisation: Sie beugt Stürzen vor, lindert Schmerzen, fördert Kreislauf und Atmung und erhält ein Stück Selbstständigkeit im Alltag.
Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, dass die Pflegekasse zahlreiche Leistungen übernimmt. Beispielsweise durch ambulante Pflegedienste, die Mobilisation im häuslichen Umfeld anbieten. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), während medizinisch verordnete Mobilisation im Rahmen der häuslichen Krankenpflege über das Sozialgesetzbuch V (SGB V) abgedeckt wird.
Im Rahmen der Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) unterstützen ambulante Pflegedienste Pflegebedürftige bei allen Maßnahmen, die Beweglichkeit erhalten oder fördern. Dazu gehören Hilfe beim Aufstehen, Umsetzen, sicheren Gehen und Lagern sowie aktivierende Pflege zur Sturz- und Dekubitusprophylaxe.
Dazu zählt auch das Schaffen sicherer Bewegungswege, Begleitung bei Transfers oder Gehtraining mit Hilfsmitteln.
Die monatlich zur Verfügung stehenden Sachleistungsbudgets lauten im Jahr 2025:
Wer Angehörige pflegen lässt, kann alternativ Pflegegeld beziehen. Die Kombination von Sachleistung und Pflegegeld ist möglich, wenn die Sachleistung nicht vollständig genutzt wird (§ 38 SGB XI).
Das monatlich zur Verfügung stehende Pflegegeld lautet im Jahr 2025:
Auch teilstationäre Angebote wie Tages- oder Nachtpflege sind mobilitätsfördernd. Sie werden zusätzlich zur ambulanten Pflege gewährt und belasten das reguläre Sachleistungsbudget nicht.
2025 gelten hier monatlich folgende Maximalbeträge:
Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Dieses ist auch zur Sicherstellung von Mobilisation nutzbar, wenn die pflegenden Angehörigen ausfallen oder Entlastung brauchen. Zudem werden Pflegehilfsmittel und technische Hilfen gezielt zur Bewegungsförderung übernommen.
Verbrauchshilfsmittel können bis 42 € monatlich erstattet werden, technische Hilfsmittel wie Pflegebett oder Aufrichthilfe vollständig – mit Zuzahlung max. 25 € je Hilfsmittel. Für Wohnumfeldverbesserungen stehen bis zu 4.180 € je Maßnahme zur Verfügung (bei mehreren Anspruchsberechtigten bis zu 16.720 €)
Ein neuer Aspekt: Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) werden zunehmend zur Aktivierung und Mobilisation eingesetzt. Seit 2025 sind solche Anwendungen förderfähig – etwa Apps mit Bewegungsübungen oder Erinnerungen für Mobilitätssequenzen. Im Leistungsüberblick ist hierfür ein Betrag ausgewiesen.
Wenn Mobilisation aus medizinischen Gründen nötig ist (etwa nach einer Operation oder zur Vermeidung eines Klinikaufenthalts), kann der Arzt eine häusliche Krankenpflege gemäß § 37 SGB V verordnen.
In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für mobilisierende Maßnahmen durch den Pflegedienst im häuslichen Umfeld.
Zielgerichtete Mobilisation gelingt am besten mit einer guten Planungs- und Beratungskombination.
Zuerst empfiehlt sich eine Pflegeberatung bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt. Dort erfahren Sie, welche Budgets Ihnen zustehen und wie Kombinationsmöglichkeiten aussehen. Im Anschluss wird mit dem Pflegedienst ein Mobilisationsplan erstellt, der Lagerung, Transfers, Gehtraining, Hilfsmittel und Wohnraumanpassung sinnvoll verknüpft.
Durch die intelligente Kombination von ambulanter Pflege, Tages- oder Nachtpflege, Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege und gezieltem Hilfsmittel- und Wohnumfeld-Support entsteht so ein umfassendes Konzept, das Bewegung, Sicherheit und Lebensqualität fördert.
Wird eine ärztliche Verordnung für Mobilisation benötigt, sollte der Hausarzt rechtzeitig eingebunden werden, damit die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gesichert ist. So stellen Sie sicher, dass Sie sämtliche finanziellen und therapeutischen Möglichkeiten ausschöpfen, die 2025 gesetzlich vorgesehen sind.
Der Pflegedienst Küchler begleitet Pflegebedürftige und Angehörige mit individuell abgestimmter Mobilisation.
Unsere Fachkräfte setzen auf aktivierende Pflegemaßnahmen und Bewegungsförderung, die direkt in den Alltag integriert werden. Wir beraten Sie zu passenden Hilfsmitteln und notwendigen Wohnraumanpassungen, damit Bewegung sicher und selbstständig gelingt. Zudem übernehmen wir die Koordination mit Ärzten, Pflegekassen und anderen Leistungsträgern, damit alle Maßnahmen reibungslos ineinandergreifen. Gemeinsam gestalten wir Ihren Pflegealltag mobil, sicher und würdevoll.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern für eine persönliche Beratung zur Seite!
In unseren, aber auch in Ihren eigenen vier Wänden, bieten wir Ihnen schon bald kosmetische Fußpflege (Pediküre) an.
Unsere Leistungen:
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