Individuelle ambulante Pflege mit Herz

Pflegekraft versorgt einen älteren Mann zu Hause

Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung

Pflegekraft unterstützt eine ältere Frau bei der Körperpflege

Grundpflege – Unterstützung im Alltag

Pflegekraft begleitet eine ältere Frau bei einem Spaziergang

Betreuung und Assistenz

Pflegefachkraft bespricht Unterlagen mit einer älteren Frau

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegekraft zeigt Angehörigen eine Übung im Pflegekurs

Pflegekurse für Angehörige

Pflegekraft und ältere Frau bereiten in der Küche Essen zu

Hauswirtschaftliche Unterstützung

Warum Pflege- und Assistenzdienst Küchler?

Persönliche Ansprechpartner

Examinierte Pflegefachkräfte

Individuelle Betreuung

Hohe Kundenzufriedenheit

Moderne Pflegekonzepte

Regelmäßige Fortbildungen

Familiäre Atmosphäre

Versorgung in Essen und Umgebung

Häufig gestellte Fragen

Viele Leistungen können je nach Pflegegrad oder ärztlicher Verordnung über die Kranken- oder Pflegekasse abgerechnet werden. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich.

Für Leistungen der Behandlungspflege ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich. Grundpflege und Betreuungsleistungen richten sich nach dem Pflegegrad und den jeweiligen Voraussetzungen.

Ja. Wir prüfen zeitnah, wie wir Sie oder Ihre Angehörigen bestmöglich unterstützen können.

Unser Team ist in Essen, Essen-Kettwig sowie nach Verfügbarkeit auch in Mülheim an der Ruhr, Ratingen und Heiligenhaus für Sie im Einsatz.

Wir beraten Sie gerne persönlich

Sie möchten mehr über unsere Leistungen erfahren oder benötigen kurzfristig Unterstützung? Unser Team nimmt sich Zeit für Ihre Fragen und entwickelt gemeinsam mit Ihnen ein passendes Versorgungskonzept.